Das gilt bundesweit
- Abgabe & Konsum an/bei U18 verboten – in der Öffentlichkeit, in Gaststätten und im Versandhandel.
- Online: wirksame Altersprüfung beim Kauf und bei der Übergabe erforderlich.
Rechtsgrundlage: §10 Jugendschutzgesetz (JuSchG).
Altersgrenzen, Werbeverbote, Liquid-Steuer, Produktvorgaben (TPD), Meldungen (EU-CEG), Fernabsatz & Nutzung im Alltag – verständlich & auf Stand.
Rechtsgrundlage: §10 Jugendschutzgesetz (JuSchG).
Eltern & Einrichtungen: Aufklärungs- und Vorbildfunktion bleibt zentral.
Rechtsgrundlagen: TabakerzG (§20a) & Gesetz zur weiteren Einschränkung der Tabakwerbung (Stufenmodell 2022–2024).
Pro Rechtssicherheit für Jugendschutz ·
Kontra stark eingeschränkte Marketing-Kanäle
| Datum | Steuer je ml | Hinweis |
|---|---|---|
| 01.07.2022 | 0,16 € | Start der stufenweisen Besteuerung |
| 01.01.2024 | 0,20 € | Zweite Stufe |
| 01.01.2025 | 0,26 € | Aktuell (gilt für alle Liquids, auch 0 mg) |
| 01.01.2026 | 0,32 € | Vierte Stufe |
Wichtig: Die Steuer fällt pro Milliliter an – unabhängig vom Nikotingehalt. Steuerbanderolenpflicht beachten.
| Vorgabe | Grenze | Gilt für |
|---|---|---|
| Max. Nikotinstärke | 20 mg/ml | nikotinhaltige Liquids |
| Refill-Flaschen | max. 10 ml | nikotinhaltige Liquids |
| Pods/Cartridges/Tanks (mit Nikotin) | max. 2 ml | Geräte/Einweg-Vapes |
Die Vorgaben resultieren aus der EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD) und sind in Deutschland über TabakerzG/-V ordnungs- & wettbewerbsrechtlich relevant.
Pro einheitliche Verbraucher-Sicherheitsstandards ·
Kontra Limitierungen bei Tank-/Flaschengrößen
Pro EU-weit einheitliche Meldewege ·
Kontra formale Aufwände/Fristen
Praxis: Immer auf lokale Aushänge/AGB achten und Betreiber fragen.
Funktionsweise · Gesundheit & Risiken · Nikotin – oder nicht?
Nein. Abgabe und Konsum sind unter 18 Jahren verboten – auch online und für nikotinfreie Produkte. Altersprüfung beim Kauf/bei der Übergabe ist Pflicht.
Seit 01.01.2025 beträgt sie 0,26 € pro ml (auch 0-mg). Am 01.01.2026 steigt sie auf 0,32 € pro ml.
Max. 20 mg/ml Nikotin; nikotinhaltige Refill-Flaschen max. 10 ml; Pods/Tanks mit Nikotin max. 2 ml. Kindersicher & manipulationssicher, Warnhinweise und Beipackinfo vorgeschrieben.
Es gibt keine einheitliche Bundesregel für alle Orte. Länder-Gesetze & Hausrecht entscheiden. In ÖPNV, Schulen, Behörden i. d. R. untersagt; Gastronomie und Betriebe je nach Vorgabe der Betreiber.
Grundsätzlich nein. Zulässig sind sachliche Produktinformationen im eigenen Shop. Außenwerbung ist seit 2024 verboten (Ausnahme: reine Fachgeschäfte).
Ja. E-Zigaretten & Nachfüllbehälter sind mindestens 6 Monate vor dem Inverkehrbringen über das EU-CEG zu melden (u. a. Inhaltsstoffe, Emissionen, Tox-Daten). Für den grenzüberschreitenden Fernabsatz gilt eine Registrierungspflicht.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Zuständigkeiten & Detailvorgaben können je nach Bundesland variieren.